top of page

Vorgehen bei Kindern 

Anker 1

Sprech- und Sprachproblematik


Sie können Ihr Kind bei Verdacht auf Sprachentwicklungsproblematik / Sprechproblematik / Legasthenie oder Dyskalkulie direkt im Kinderspital Zürich (bei Wohnsitz in Zürich) oder Kantonsspital Winterthur (ausserhalb Zürich) anmelden. Falls Sie unsicher sind, ob eine solche Abklärung nötig ist, können Sie sich für eine Erstberatung in der Praxis melden. Diese dauert in der Regel 1 Stunde und wird vom Kanton finanziell getragen. Bei dieser Erstberatung geht es darum, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen, um herauszufinden, ob Logopädie für Ihr Kind sinnvoll ist. Falls es bei der Erstberatung deutlich wird, dass logopädische Unterstützung sinnvoll wäre, können Sie ihr Kind bei einer Abklärungsstelle anmelden (Kispi oder Spital Winterthur), um eine logopädische Massnahme einzuleiten.

Stimmproblematik

Ich empfehle bei einem Kind eine Abklärung bei einem HNO-Arzt oder Phoniater zu vereinbaren. Je nach Selbstwahrnehmung und Alter beziehungsweise Entwicklungsstand des Kindes biete ich eine Beratung zur Sensibilisierung der eigenen Stimme an von 24 Mal oder bei vorhandenem Leidensdruck des Kindes eine Therapie, die erfahrungsgemäss im Durchschnitt um die 8 Lektionen beinhaltet. Beim Ersttermin führe ich ein Spiel durch, um das Kind und seine Umgebung kennenzulernen. Die Stimme und die Musikalität werden erfasst. Es geht darum, dem Kind die Stimmfunktion näher zu bringen und spielerisch neue Stimmgewohnheiten zu erfahren.

 

Falls die Beratung/Therapie vom Arzt empfohlen wurde und Sie eine Verordnung haben, werden die Kosten der Beratung/Therapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

Anker 3

Finanzierung der Therapie

  • Ab Eintritt in den Kindergarten übernimmt im Normalfall die Schulgemeinde die Kosten Ihres Kindes, wenn keine logopädische Therapie an der Schule möglich ist. Dafür schliesse ich mit den Schulen einen Therapievertrag ab. 

  • Die Sprech- und Sprachtherapie wird für Vorschul- und Nachschulkinder vom Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) getragen.

  • Die Therapie kann immer auch privat bezahlt werden.

Anker 4
bottom of page