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Vorgehen 

für Erwachsene und Kinder

Stimmtherapie bei Erwachsenen

Für eine professionelle logopädische Therapie müssen Sie vor Therapiebeginn eine Abklärung bei einem für die Stimme spezialisierten Arzt durchführen. Eine Abklärung können allgemeine HNO-Ärzte oder auf die Stimme spezialisierte HNO-Ärzte – sogenannte Phoniater – durchführen.

Im SingStimmZentrum arbeitet die Phoniaterin Frau Dr. Salome Zwicky. Bei terminlicher Möglichkeit komme ich zur Abklärung dazu.

Indiziert der ärztliche Befund eine logopädische Therapie, erhalten Sie eine Verordnung, mit der Sie das Recht auf 12 Lektionen Therapie bekommen.

Die Kosten der Therapie werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. 

 

Da komme ich ins Spiel. Melden Sie sich bei mir, um einen ersten Termin zu vereinbaren.

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Was passiert beim Ersttermin und wie sieht eine Stimmtherapie aus?

Beim Ersttermin steht das Anamnesegespräch im Zentrum. Es ist mir wichtig herauszufinden, wer Sie sind, wofür Sie die Stimme brauchen, was Ihre Beschwerden sind und was Sie an Ihrer Stimme verändern möchten. 

Wir besprechen stimmhygienische Massnahmen und schauen erste stimmschonende Übungen an. Es wird die Stimme als Ganzes erfasst und wir setzen die Ziele Ihrer Therapie fest.

Im Laufe der Therapie werden Sie Übungen aus diversen therapeutischen Methoden kennenlernen. Ich stelle ein individuell auf Sie zugeschnittenes Übungsprogramm zusammen. Die Therapie wird Sie befähigen, die Übungen zu Hause weiterzuführen und bewusster mit Ihrer Stimme umzugehen.

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Stimmproblematik bei Kindern

Ich empfehle auch bei einem Kind eine Abklärung bei einem HNO-Arzt oder Phoniater zu vereinbaren. Je nach Selbstwahrnehmung und Alter beziehungsweise Entwicklungsstand des Kindes biete ich eine Beratung zur Sensibilisierung der eigenen Stimme an von 24 Mal oder bei vorhandenem Leidensdruck des Kindes eine Therapie, die erfahrungsgemäss im Durchschnitt um die 8 Lektionen beinhaltet. Beim Ersttermin führe ich ein Spiel durch, um das Kind und seine Umgebung kennenzulernen. Die Stimme und die Musikalität werden erfasst. Es geht darum, dem Kind die Stimmfunktion näher zu bringen und spielerisch neue Stimmgewohnheiten zu erfahren.

 

Falls die Beratung/Therapie vom Arzt empfohlen wurde und Sie eine Verordnung haben, werden die Kosten der Beratung/Therapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

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Sprech- oder Sprachproblematik? 

Bei einer Sprech- oder Sprachproblematik (Aussprache- oder Artikulationsproblematik), bei einer Lese-/Schreibschwäche oder bei einer Dyskalkulie empfehle ich Ihnen als ersten Schritt, sich an eine fachliche Abklärungsstelle zu wenden.

Falls es zu einer Diagnose kommt, können Sie sich im Anschluss gerne bei mir melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Finanzierung und Dauer der Therapie

  • Bei einer Überweisung mit Verordnung durch den Arzt übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Therapiekosten.​

  • Bei Kindern übernimmt im Normalfall die Schulgemeinde die Kosten.

  • Die Therapie kann immer auch privat bezahlt werden.

  • Mit einer Verordnung erhalten Sie Anrecht auf 12x eine Lektion, die je rund 50 Minuten dauert.  

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